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Geburt- und Tauf-zeugniss.

Geburt- und Tauf-zeugniss. : Den beiden christlichen Ehegatten: [blank] und seiner ehelichen Hausfrau [blank] geborne [blank] ist ein [blank] zur Welt geboren, den [blank] Tag im [blank] im Jahre unseres Herrn ein tausend acht hundert und [blank] (18[blan